Das Bundesamt für Wohnungswesen BWO informiert am 1. Dezember 2022, dass der hypothekarische Referenzzinssatz unverändert weitergeführt wird.
Der Referenzzinssatz stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Er wird in Viertelprozenten publiziert. Der Durchschnittszinssatz, der mit Stichtag 30. September 2022 ermittelt wurde, ist gegenüber dem Vorquartal von 1,17% auf 1,18% gestiegen.
Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz beträgt somit kaufmännisch gerundet weiterhin 1,25%. Er bleibt auf diesem Niveau, bis der Durchschnittszinssatz auf unter 1,13% sinkt oder auf über 1,37% steigt. Der Referenzzinssatz liegt seit 3. März 2020 bei 1,25%. Da er sich im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch.
Falls der Mietzins im einzelnen Mietverhältnis jedoch nicht auf dem aktuellen Referenzzinssatz von 1,25% basiert, besteht ein Senkungsanspruch, der sich auf eine vorher entstandene Reduktion des Referenzzinssatzes stützt. Ferner können weitere eingetretene Kostenänderungen (im Umfang von 40% der Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise, Veränderung der Unterhaltskosten) zu einem Anpassungsanspruch führen, der gegebenenfalls im Rahmen der Berechnung der Mietzinssenkung zu berücksichtigen ist.
Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrunde liegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO unter www.referenzzinssatz.admin.ch bekannt gegeben. Ferner wird die Öffentlichkeit jeweils mit einer Medienmitteilung informiert. Die nächste ist anfangs März 2023 vorgesehen.
Für die Mietzinsgestaltung wird in der ganzen Schweiz seit 10. September 2008 auf einen einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt. Dieser trat an die Stelle des in den einzelnen Kantonen früher massgebenden Zinssatzes für variable Hypotheken.
Quelle: www.bwo.admin.ch
Unsere Prognose
Der hypothekarische Referenzzinssatz dürfte sich noch länger bei 1.25% einpendeln, obschon das Zinsniveau in den letzten Monaten angestiegen ist. Dies hat damit zu tun, dass viele Hypothekarnehmer ihre Immobilienkredite noch vor Zinsanstieg mit langlaufenden Festzinshypotheken abgesichert haben und sich der hypothekarische Referenzzinssatz damit eher träge entwickelt.