Das Bundesamt für Wohnungswesen BWO informiert, dass der hypothekarische Referenzzinssatz unverändert weitergeführt wird.
Für Mietzinsanpassungen aufgrund von Änderungen des Hypothekarzinssatzes gilt seit September 2008 der hypothekarische Referenzzinssatz. Dieser stützt sich auf den hypothekarischen Durchschnittszinssatz der Banken und wird jeweils auf den nächsten Viertelprozentwert gerundet.
Wie von uns erwartet, hat das Bundesamt für Wohnungswesen BWO am 2. März 2022 mitgeteilt, dass der hypothekarische Referenzzinssatz bei 1.25% bleibt. Der zugrundeliegende Durchschnittszinssatz liegt aktuell bei 1.19%, 0.02% tiefer als im Vorquartal. Letztmals wurde der hypothekarische Referenzzinssatz anfangs März 2020 von 1.5% auf 1.25% reduziert. Im März 2009 hat der Zinssatz noch 3.5% betragen.
Erst wenn der dem hypothekarische Referenzzinssatz zugrunde liegende Durchschnittszinssatz unter 1.13% sinkt, reduziert sich der hypothekarische Referenzzinssatz um 0.25% auf 1%. Sollte der Durchschnittszinssatz auf über 1.37% steigen, dann erhöht sich der hypothekarische Referenzzinssatz um 0.25% auf 1.5%.
Unsere Prognose:
Wir gehen davon aus, dass der hypothekarischer Referenzzinssatz in der ersten Hälfte 2023 von 1.25% auf 1% sinkt.