Das Bundesamt für Wohnungswesen BWO hat entschieden. Der aktuelle Referenzzinssatz bleibt gültig.

Für Mietzinsanpassungen aufgrund von Änderungen des Hypothekarzinssatzes gilt seit September 2008 der hypothekarische Referenzzinssatz. Dieser stützt sich auf den hypothekarischen Durchschnittszinssatz der Banken und wird jeweils auf den nächsten Viertelprozentwert gerundet.

Wie von uns erwartet, hat das Bundesamt für Wohnungswesen BWO am 1. März 2021 mitgeteilt, dass der hypothekarische Referenzzinssatz bei 1.25% bleibt. Der zugrundeliegende Durchschnittszinssatz liegt aktuell bei 1.28%, 0.02% tiefer als im Vorquartal. Letztmals wurde der hypothekarische Referenzzinssatz anfangs März 2020 von 1.5% auf 1.25% reduziert. Im März 2009 hat der Zinssatz noch 3.5% betragen.

Wie es mit dem hypothekarischen Referenzzinssatz weiter geht, hängt von der weiteren Wirtschafts- und Inflationsentwicklung und der Geldpolitik der Nationalbanken ab. Sollten Inflation und Zinsen nachhaltig steigen, so wird der hypothekarische Referenzzinssatz anstatt weiter sinken, bei 1.25% verbleiben und zeitlich verzögert ansteigen.

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