Das Bundesamt für Wohnungswesen BWO informiert am 1. März 2023, dass der hypothekarische Referenzzinssatz unverändert weitergeführt wird. Wie die Finanzexperten die weitere Entwicklung einschätzen.
Der Referenzzinssatz stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Er wird in Viertelprozenten publiziert. Der Durchschnittszinssatz, der mit Stichtag 31. Dezember 2022 ermittelt wurde, ist gegenüber dem Vorquartal von 1,18% auf 1,33% gestiegen.
Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz beträgt somit kaufmännisch gerundet weiterhin 1,25%. Er bleibt auf diesem Niveau, bis der Durchschnittszinssatz auf unter 1,13% sinkt oder auf über 1,37% steigt. Der Referenzzinssatz liegt seit 3. März 2020 bei 1,25%. Da er sich im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch.
Falls der Mietzins im einzelnen Mietverhältnis jedoch nicht auf dem aktuellen Referenzzinssatz von 1,25% basiert, besteht ein Senkungsanspruch, der sich auf eine vorher entstandene Reduktion des Referenzzinssatzes stützt. Ferner können weitere eingetretene Kostenänderungen (im Umfang von 40% der Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise, Veränderung der Unterhaltskosten) zu einem Anpassungsanspruch führen, der gegebenenfalls im Rahmen der Berechnung der Mietzinssenkung zu berücksichtigen ist.
Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrunde liegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO unter www.referenzzinssatz.admin.ch bekannt gegeben. Ferner wird die Öffentlichkeit jeweils mit einer Medienmitteilung informiert. Die nächste ist anfangs Juni 2023 vorgesehen.
Für die Mietzinsgestaltung wird in der ganzen Schweiz seit 10. September 2008 auf einen einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt. Dieser trat an die Stelle des in den einzelnen Kantonen früher massgebenden Zinssatzes für variable Hypotheken.
Quelle: www.bwo.admin.ch
Unsere Prognose
Weil die meisten Immobilienbesitzer ihre Hypotheken fest abschliessen, wird sich der hypothekarische Referenzzinssatz weiter träge entwickeln. So sind Festzinshypotheken in den letzten 12 Monaten fast 2% teurer geworden. Nichtsdestotrotz ist der zugrunde liegende Durchschnittszinssatz des hypothekarische Referenzzinssatzes vom 4. Quartal 2022 auf das 1. Quartal 2023 um gerade mal 0.15% angestiegen.
Wir gehen davon aus, dass der hypothekarische Referenzzinssatz im 2. Quartal 2023 um 0.17% höher, von 1.33% auf 1.50% klettert und damit den Schwellenwert von 1.37% überschreitet, womit ab Juni 2023 ein hypothekarischer Referenzzinssatz von 1.50% gilt.
Sollte die Schweizerische Nationalbank an der Zinsschraube drehen und den Leitzins weiter erhöhen, dann werden sowohl die Geldmarkt- wie auch Festzinshypotheken teurer. Eine Leitzinserhöhung von 0.50% in den nächsten Monaten könnte dazu führen, dass der hypothekarische Referenzzinssatz bereits im Dezember 2023 von 1.50% auf 1.75% ansteigt, weil der zugrunde liegende Durchschnittszinssatz weiter nach oben klettert und den Schwellenwert von 1.62% überschreitet.